Datenschutz

Datenschutz im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes  (BDSG) gewinnt in unserer vernetzten Gesellschaft zunehmend an Bedeutung für Unternehmen und Organisationen.

Auch im Hinblick auf die ab dem 25. Mai 2018 geltende europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wäre es nachlässig, sich als Verantwortlicher eines Betriebs nicht mit dem Datenschutz zu beschäftigen!

Die Verpflichtung zum Datenschutz und die Einhaltung der Schutzziele nach dem BDSG und zukünftig der DSGVO hat jedes Unternehmen und jede Behörde.

Für die Einhaltung des Gesetzes ist ausschließlich die Geschäftsleitung verantwortlich. Bei Nichteinhaltung des Datenschutzes drohen bereits heute empfindliche Strafen. Datenschutz ist nicht zu verwechseln mit IT-Sicherheit, aber mit ihm effektiv kombinierbar.

Eine unabhängige und fachgerechte Beratung  durch einen unserer zertifizierten betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) ist zu empfehlen.
Einen bestellten betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigen alle Unternehmen, bei denen mehr als neun Mitarbeiter mit persönlichen Daten arbeiten.

Wir helfen Ihnen, das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in ihrem Unternehmen umzusetzen, damit Sie die geltenden und zukünftigen gesetzlichen Regelungen erfüllen werden.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.